Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen den Kunden und der Hantom AG. Sie sind integrierender Vertragsbestandteil für alle Dienstleistungen und Produkte, die von der Hantom AG angeboten werden.

Von dieser AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der Hantom AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt.

Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung

Alle Angebote der Hantom AG sind freibleibend. Angaben und Preise sind erst bei definitiver schriftlicher Auftrags-bestätigung verbindlich.

Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Nebenabreden, Ergänzungen/Anpassungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Hantom AG. Schweigen der Hantom AG auf ein Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Annahme.

Auftrag-Mindestbetrag

Der Mindestbetrag eines Auftrags beträgt CHF 500.-. Bei Rechnungswerten unter CHF 500.- behält sich die
Hantom AG die Berechnung einer Mindermengenpauschale in angemessener Höhe vor.

2. Preise

Die in der Auftragsbestätigung festgesetzten Preise sind verbindliche Nettopreise ohne MwSt. Kurzfristige
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Frachtkosten, Zölle, Abgaben, Steuern, Bewilligungen und Gebühren sind vom Kunden zu tragen.

3. Produktinformationen

Auskünfte und Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen in Flyer, Broschüren, technischen Unterlagen, Online-Shop usw. sind Angaben des Zulieferers und nur verbindlich, wenn im Kaufvertag ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.

4. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Bedingungen

Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jegliche Abzüge am
Sit
z der Hantom AG zu bezahlen.

Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderweitigen Ansprüchen nicht zurückhalten.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet ist. Zudem werden Mahngebühren von CHF 30.- (exkl. MWST) pro Mahnung in Rechnung gestellt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist die Hantom AG berechtigt, für noch ausstehende Leistungen aus diesem oder einem anderen Vertrag vom Kunden, Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.

5. Lieferbedingungen

Umfang der Lieferung

Lieferungen der Hantom AG sind in der Auftragsbestätigung, inkl. eventueller Beilagen zu dieser, abschliessend aufgeführt.

Die Hantom AG wird, wenn immer möglich, die ganze Bestellung ausliefern. Für die nicht in Standardlängen bestellten Kabel kann die gelieferte Menge 5 % von der bestellten Länge abweichen. Die in Rechnung gestellte Länge entspricht der tatsächlich gelieferten Menge. Für die in Standardlängen bestellten Kabel ist bei der gelieferten Länge eine Abweichung von 1 % zulässig. In diesem Fall bezieht sich die Rechnung auf die in der Auftragsbestä-tigung angegebene Länge. Die auf dem Kabel angegebene Meterzahl ist in jedem Fall nur eine Richtzahl.

Lieferfrist

Die Hantom AG verpflichtet sich, die vereinbarten Lieferfristen, wenn immer möglich einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kunden abgesandt worden ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Hantom AG bei der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordentliche Leistungserbringung durch die Hantom AG erforderlich sind.

Erfüllt der Kunde vertragliche Pflichten, insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Zahlungsverpflich-tungen, Leistung notwendiger Vorbereitungsarbeiten, Zugangsmöglichkeiten etc. nicht oder nicht rechtzeitig, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Die Haftung für Verzugsschäden richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 10 nachstehend.

Prüfung und Abnahme der Lieferungen

Die Hantom AG wird die Lieferungen, soweit üblich, vor Versand prüfen. Weitergehende Prüfungen sind besonders zu vereinbaren und vom Kunden separat zu bezahlen.

Der Kunde hat die Lieferungen umgehend zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich der Hantom AG bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen als vorbehaltlos genehmigt.

Versand, Transport

Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

Versicherung

Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.

6. Schadenersatz bei verspäteter Annahme oder Annullierung des Auftrags

Im Falle einer ausschliesslich vom Kunden verschuldeten verspäteten Annahme oder Annullierung der Lieferung hat die Hantom AG gemäss Art. 97 OR Anspruch auf vollen Ersatz ihres Schadens, inkl. aller Verluste und damit verbundenen Kosten. Bei einer verspäteten Annahme ohne Verschulden der Hantom AG, kann diese ihre Lieferungen und Dienstleistungen am vertraglich vereinbarten Liefertermin in Rechnung stellen. Ab Liefertermin läuft auch die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist der Hantom AG.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Hantom AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Hantom AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die Hantom AG mit Abschluss des Vertrages auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

Spulen

Die für die Lieferung der Kabel eingesetzten Spulen bleiben im Eigentum der Hantom AG oder des Zulieferanten. Diese sind schnellstmöglich der Eigentümerin zu retournieren (für den Zulieferer gelten dessen AGB).

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Lieferungen

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Kunden über.

Wird der Versand auf Veranlassung des Kunden oder aus nicht von der Hantom AG zu vertretenden sonstigen Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Dienstleistungen

Nutzen und Gefahr gehen nach Beendigung der Hantom-Dienstleistungen auf den Kunden über.

9. Höhere Gewalt

Die Hantom AG haftet keinesfalls gegenüber dem Kunden für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Erfüllung, soweit diese auf Ursachen zurückzuführen sind, auf die Hantom AG wenig oder keinen Einfluss hat. Zu diesen Ursachen gehören z.B., ohne darauf beschränkt zu sein, Arbeitskonflikte oder Unruhen jeglicher Art, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, Aufruhr, Aufstände oder bewaffnete Konflikte, Mangel oder Knappheit an Rohstoffe, Arbeitskräften, Material, Transport oder Energie, verspätete Zulieferungen, Boykott, Aussperrungen oder Streiks, sei es in den eigenen Betrieben, bei Lieferanten oder bei Transportunternehmen, sowie Pandemie oder Epidemie und alle nachfolgenden Wellen einer solchen.

In Fällen höherer Gewalt ist die Hantom AG berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

10. Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk.

Beim Vorliegen eines Mangels hat die Hantom AG das Recht, innert angemessener Frist durch Nachbesserung nachzuerfüllen.

Etwaige Massnahmen der Hantom AG zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.

Ausschluss der Gewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind von der Hantom AG nicht zu vertretende Mängel und Störungen durch höhere Gewalt, externe Einflüsse, unsachgemässe Handhabung, eigenmächtige Abänderung sowie mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

Lieferungen von Unterlieferanten

Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt die Hantom AG einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstell-garantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung der Hantom AG für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Jede Haftung, inklusive der Haftung für Hilfspersonen, indirekte Schäden, Folgeschäden, höhere Gewalt und Zufall, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

11. Geistiges Eigentum

Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, sonstige Unterlagen und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum der Hantom AG und unterstehen dem Urheberrecht der Hantom AG. Ohne schriftliches Einverständnis der Hantom AG ist niemand berechtigt etwas abzuändern, weiterzugeben, zu kopieren oder zu reproduzieren.

12. Folgen von Nicht- und Schlechterfüllung

In allen in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung hat der Kunde für die betroffenen Lieferungen der Hantom AG eine angemessene Nachfrist zu setzen.

13. Rückgriffsrecht der Hantom AG

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt, und wird aus diesem Grunde die Hantom AG in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu.

14. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den jeweiligen Einzelverträgen ist der Sitz der Hantom AG. Die Hantom AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

Änderungen

Die Hantom AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam.

Gültigkeit

Diese AGB gelten ab 1. Januar 2024